Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Klagemöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht habe ich juristisch prüfen lassen und Ihnen hier angehängt als PDF und Kurzzusammenfassung. Die Klage allein setzt das Bundesgesundheitsministerium unter Druck. Ein Sieg eröffnet andere Klagewege.

Nun möchte ich die Klageschrift zur Einreichung vorbereiten lassen und bitte Sie hier um Ihre Unterstützung.

Lasst uns gemeinsam handeln!

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Als Facharzt für MKG bin ich Arzt und Zahnarzt und bin wie viele von Ihnen seit langem in eigener Praxis für alle Kassen niedergelassen, nachdem ich viele Jahre an der Klinik tätig war.

Mit dieser Botschaft möchte ich genauso alle niedergelassenen wie an Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte ansprechen.

Wie Sie mache ich mir beständig Gedanken und immer weniger Hoffnungen über die Zukunft unseres Gesundheitssystems: Werde ich selber im hohen Alter noch eine Kollegin oder einen Kollegen antreffen, mit Zeit, meine Leiden zu lindern?

Die Lösungsideen gehen weit auseinander und hängen selbstverständlich stark vom persönlichen Standpunkt ab. Politisch wurde hier in den letzten 50 Jahren keine Lösung für uns gefunden. Stattdessen werden wir in verschiedenen Gruppen gegeneinander aufgebracht.

Die harte Arbeit unserer Vertretungen wird politisch zerrieben und Entscheidungen von einer Legislaturperiode in die nächste weitergereicht.

Um etwas zu erreichen, müssen wir uns mit dem kleinstmöglichen Nenner vereinen und den Hebel bedienen, den wir als kleine akademische Gruppe erreichen können:

Dieser Hebel ist die Anpassung der Punktwerte von GOÄ und GOZ an die Inflation und Kostensteigerungen.
36 Jahre sind GOÄ und GOZ nicht an die Inflation und gestiegene Kosten angepasst worden, das entspricht 258 %*. Die privaten Honorare müssten mehr als dreimal so hoch sein.
Dabei haben sich die Mindestlöhne unserer Mitarbeiter allein in den letzten zehn Jahren verdoppelt.

Lassen Sie uns Alarm zum drohenden Praxissterben schlagen, und zwar JETZT

*110 % Inflation plus 148 % Mehraufwand durch Hygiene, Datenschutz, Dokumentation und Kommunikation mit den Versicherungen und Patienten

Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber addieren Sie bitte einmal alle Ihre privaten Honorare seit Ihrer Niederlassung - und stellen sich dann vor: Sie haben mehr als das Doppelte dieser Summe jetzt zusätzlich zur Verfügung. Was könnten Sie damit alles erreichen?

Sie könnten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Jahrzehnten angemessen bezahlen, was die Ergreifung dieser angesehenen Berufe als ZFA und MFA durch die dann auch finanzielle Wertschätzung für eine größere Zahl von Menschen attraktiv machte.

Sie hätten dann mehr motivierte qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um sich, die Ihnen zuarbeiten und Zeit haben, den immensen Verwaltungsaufwand zu stemmen.

Dies gilt natürlich genauso für die Kliniken: Auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier die Auswirkung indirekt spürten, weil Sie mehr motivierte qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um sich hätten, die Ihnen zuarbeiten und Zeit haben, den immensen Verwaltungsaufwand zu stemmen.

Lasst uns gemeinsam stark sein!
Dr. Sven Dannemann

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PRÜFUNG KLAGEMÖGLICHKEIT

BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

Kurzzusammenfassung:
Eine Klage ist möglich, weil eine Ungleichbehandlung vorliegt: Andere Gebührenordnungen freier Berufe wurden wegen angestiegener wirtschaftlicher Kosten angehoben, so u.a. die Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) und der Rechtsanwälte (RVG).
Der Normgeber ist gleichwohl verpflichtet, den wirtschaftlichen Interessen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte Rechnung zu tragen, was er bislang nicht tut und dem sogar explizit die Priorität verweigert.
Die vielversprechendste Klage ist zunächst eine atypische Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht.

Download PDF (27 Seiten)

JETZT UNTERSTÜTZEN

Unterstützen Sie die Klage beim Bundesverwaltungsgericht zur Inflations- und Kostenanpassung GOÄ GOZ

Per Überweisung unterstützen

Dr. Sven Dannemann

Sparda-Bank München
IBAN DE14 7009 0500 0002 3796 86
BIC GENODEF1S04

Verwendungszweck:
Klage Verwaltungsgericht

 

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