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VG 9 K 473/24
Aufruf zur Unterstützung der Klage beim Verwaltungsgericht zur Anpassung von GOÄ und GOZ an die Inflation und Kostensteigerungen
eingereicht 7.8.24
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VG 9 K 473/24
Aufruf zur Unterstützung der Klage
beim Verwaltungsgericht zur
Anpassung von GOÄ und GOZ an die Inflation und Kostensteigerungeneingereicht 7.8.24
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Klagemöglichkeit beim Verwaltungsgericht habe ich juristisch prüfen lassen und Ihnen hier angehängt als PDF und Kurzzusammenfassung. Die Klage allein setzt das Bundesgesundheitsministerium unter Druck. Ein Sieg eröffnet andere Klagewege.
Die Klageschrift habe ich am 07.08.2024 eingereicht und ich bitte Sie hier um Ihre Unterstützung.
VG 9 K 473/24 Dr. med. Sven Dannemann gegen Bundesrepublik Deutschland
Lasst uns gemeinsam handeln!
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Als Facharzt für MKG bin ich Arzt und Zahnarzt und bin wie viele von Ihnen seit langem in eigener Praxis für alle Kassen niedergelassen, nachdem ich viele Jahre an der Klinik tätig war.
Mit dieser Botschaft möchte ich genauso alle niedergelassenen wie an Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte ansprechen.
Wie Sie mache ich mir beständig Gedanken und immer weniger Hoffnungen über die Zukunft unseres Gesundheitssystems: Werde ich selber im hohen Alter noch eine Kollegin oder einen Kollegen antreffen, mit Zeit, meine Leiden zu lindern?
Die Lösungsideen gehen weit auseinander und hängen selbstverständlich stark vom persönlichen Standpunkt ab. Politisch wurde hier in den letzten 50 Jahren keine Lösung für uns gefunden. Stattdessen werden wir in verschiedenen Gruppen gegeneinander aufgebracht.
Die harte Arbeit unserer Vertretungen wird politisch zerrieben und Entscheidungen von einer Legislaturperiode in die nächste weitergereicht.
Um etwas zu erreichen, müssen wir uns mit dem kleinstmöglichen Nenner vereinen und den Hebel bedienen, den wir als kleine akademische Gruppe erreichen können:
Dieser Hebel ist die Anpassung der Punktwerte von GOÄ und GOZ an die Inflation und Kostensteigerungen.
36 Jahre sind GOÄ und GOZ nicht an die Inflation und gestiegene Kosten angepasst worden, das entspricht 258 %*. Die privaten Honorare müssten mehr als dreimal so hoch sein.
Dabei haben sich die Mindestlöhne unserer Mitarbeiter allein in den letzten zehn Jahren verdoppelt.
Lassen Sie uns Alarm zum drohenden Praxissterben schlagen, und zwar JETZT
*110 % Inflation plus 148 % Mehraufwand durch Hygiene, Datenschutz, Dokumentation und Kommunikation mit den Versicherungen und Patienten
Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber addieren Sie bitte einmal alle Ihre privaten Honorare seit Ihrer Niederlassung - und stellen sich dann vor: Sie haben mehr als das Doppelte dieser Summe jetzt zusätzlich zur Verfügung. Was könnten Sie damit alles erreichen?
Sie könnten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Jahrzehnten angemessen bezahlen, was die Ergreifung dieser angesehenen Berufe als ZFA und MFA durch die dann auch finanzielle Wertschätzung für eine größere Zahl von Menschen attraktiv machte.
Sie hätten dann mehr motivierte qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um sich, die Ihnen zuarbeiten und Zeit haben, den immensen Verwaltungsaufwand zu stemmen.
Dies gilt natürlich genauso für die Kliniken: Auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier die Auswirkung indirekt spürten, weil Sie mehr motivierte qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um sich hätten, die Ihnen zuarbeiten und Zeit haben, den immensen Verwaltungsaufwand zu stemmen.
Lasst uns gemeinsam stark sein!
Dr. Sven Dannemann
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PRÜFUNG KLAGEMÖGLICHKEIT
BEIM VERWALTUNGSGERICHT
Kurzzusammenfassung:
Eine Klage ist möglich, weil eine Ungleichbehandlung vorliegt: Andere Gebührenordnungen freier Berufe wurden wegen angestiegener wirtschaftlicher Kosten angehoben, so u.a. die Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) und der Rechtsanwälte (RVG).
Der Normgeber ist gleichwohl verpflichtet, den wirtschaftlichen Interessen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte Rechnung zu tragen, was er bislang nicht tut und dem sogar explizit die Priorität verweigert.
Die vielversprechendste Klage ist zunächst eine atypische Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
JETZT UNTERSTÜTZEN
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Per Überweisung unterstützen auf das nun endlich verfügbare Treuhandkonto
Kanzlei für Gesundheitsrecht
Bank: Deutsche Bank
IBAN: DE 88 5007 0024 0025 4219 00
BIC: DEUTDEDBFRA
Verwendungszweck: GOÄ-GOZ-Klage
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